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01/2021

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Titelthema: Gut gerüstet für den Impfmarathon

Visite per Video Boom

Visite per Video Boom der Videosprechstunde hält an – neues Innovationsfonds projekt untersucht die Rahmenbedingungen Die Corona-Pandemie hat für einen Boom der Videosprechstunde gesorgt. In Zeiten, in denen es angeraten ist, Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, ist das Arzt- Patienten-Gespräch per Kamera und Monitor eine gute Ergänzung zum persönlichen Kontakt in der Praxis. Auch Psychotherapeuten dürfen sich unter bestimmten Voraussetzungen dieser technischen Hilfen bedienen. Dafür haben der Gesetzgeber und der Bundespsychotherapeutentag vor anderthalb Jahren die letzten Steine aus bundesweit abgerechnete Videosprechstunden im April 2019: 126 bundesweit abgerechnete Videosprechstunden im April 2020: 458.847 dem Weg geräumt. Und die Zahlen sprechen für sich: Während im April 2019 bundesweit nur 126 Videosprechstunden abgerechnet worden sind, schoss diese Zahl im April 2020 auf beeindruckende 458.847! Die Daten für das restliche Corona-Jahr sind noch nicht vollständig ausgewertet; die Millionengrenze ist allerdings deutlich überschritten. Nicht zuletzt durch die dreimalige Sonderförderung für telemedizinische Ausrüstung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums dürfte sich der Trend fortsetzen. Unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten Die Inhalte der Visite per Video sind ganz unterschiedlich: Es können zum Beispiel Test- und Laborergebnisse besprochen werden, der Verlauf einer Wundheilung oder einer bekannten und gut eingestellten Erkrankung kann beobachtet werden oder es finden Fallkonferenzen per Videoschalte statt. Wie erwähnt können inzwischen auch psychotherapeutische Gespräche über den Monitor geführt werden. Hier besteht jedoch nach wie vor die Einschränkung, dass der Erstkontakt mit einer Psychotherapeutin immer persönlich stattfinden muss, bevor beide Seiten sich zu einer Videosprechstunde verabreden. Haus- oder Fachärzte anderer Fachrichtungen dürfen seit gut einem Jahr unter bestimmten Voraussetzungen auch einen zuvor unbekannten Patienten aus der Ferne behandeln – wobei auch hier der persönliche Erstkontakt der Standard bleibt, da eine vollständige Anamnese und Diagnostik mit allen Sinnen per Kamera nicht möglich ist. KBV hat Informationen gebündelt Wichtige Informationen zu den rechtlichen und technischen Voraussetzungen der Videosprechstunde hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) inzwischen auf einer eigenen Webseite zusammengefasst (www.kbv.de/ Service/Service für die Praxis/ Praxis-IT/Videosprechstunde). Auch die Vergütungsregeln sind dort aufgeführt, so dass die Bedingungen und Voraussetzungen für den Einsatz der Videosprechstunde in den Praxen niedergelassener Ärztinnen und Psychotherapeuten geklärt sind. Wissenschaft beleuchtet die Rahmenbedingungen Aus wissenschaftlicher Sicht sind allerdings noch viele Fragen offen: Gibt es Unterschiede zwischen Stadt und Land? Welche Faktoren erleichtern die Durchführung der Videosprechstunde und wo sind möglicherweise Hindernisse? Wie kann die Akzeptanz bei Ärztinnen und Patienten weiter gesteigert werden? Diese Frage zu beantwor-

INTERVIEW mit Prof. Dr. Jürgen Wasem, Inhaber des Lehrstuhls für Medizinmanagement an der Uni Duisburg-Essen und wissenschaftlicher Leiter des PräVi-Projekts ten ist das Ziel eines neuen Innovationsfondsprojekts mit dem Titel „PräVi - Präferenzgerechter Einsatz von Videosprechstunden in ländlichen und städtischen Regionen“. Unter der Leitung des Gesundheitswissenschaftlers Prof. Dr. Jürgen Wasem, macht eine Arbeitsgruppe sich daran, noch offene Punkte zu klären (s. Interview rechts). Die Ergebnisse des Projekts, das die KVWL als Konsortialpartner unterstützt, sollen dazu dienen, zielgerichtete Handlungsempfehlungen für Gesetzgeber und die Partner der Selbstverwaltung zu formulieren. -ms 1 Die Corona-Pandemie hat die Anträge und auch die Genehmigungen zur Durchführung von Videosprechstunden in die Höhe schnellen lassen. Wird dieser Trend Ihrer Ansicht nach die Corona-Pandemie überdauern? Wasem Die Corona-Pandemie hat den Einsatz von Videosprechstunden notwendig gemacht, um die Versorgung aufrechterhalten zu können. Die flächendeckende und längerfristige Anwendung von Videosprechstunden in der Zukunft wird jedoch nur gelingen, wenn Versicherte und Leistungserbringer diese Form der Leistungserbringung akzeptieren und Vorteile erkennen; diese also als sinnvoll erachten. Deshalb ist das Projekt PräVi, in dem die Präferenzen von Versicherten und ärztlichen/psychotherapeutischen Leistungserbringern für den optimalen Einsatz von Videosprechstunden erforscht werden sollen, von hoher Relevanz, um die Akzeptanz der Videosprechstunde zu erhöhen. 1/2021 29

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