Sicherung der ambulanten Versorgung: Förderverzeichnis der KVWL Die KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich oder einen Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen. Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden Gebieten gestellt werden: Fachgruppe Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil 1/2021 32 Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Attendorn Augustdorf Bad Salzuflen Bergkamen (nur die Ortsteile Mitte, Oberaden und Weddinghofen) Bielefeld (nur der Stadtbezirk Sennestadt) Bocholt Breckerfeld Brilon Burbach Ennepetal Erwitte Geseke Gronau Gütersloh Halle Herford Hille Iserlohn Kalletal Kreuztal Lage Lemgo Löhne Lüdenscheid Menden Neuenrade Oelde Paderborn (nur der Stadtteil Schloß Neuhaus) Petershagen
Fachgruppe Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Kinderarzt Kinderarzt Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk / Stadtteil / Ortsteil Plettenberg Porta Westfalica Rhede Rödinghausen Verl Versmold Vlotho Werdohl Kierspe Werdohl (Stand: 15. Dezember 2020) Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung oder Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein Praxisdarlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom 14.12.2013 (KVWL-Kompakt 1/2014) aufgeführt. Der Vorstand gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung. Den aktuellsten Stand des KVWL-Förderverzeichnisses sowie eine Übersichtskarte der förderfähigen Städte und Gemeinden finden Sie unter www.kvwl.de. Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich bitte an: KVWL – Team Nachwuchsförderung und Fördermaßnahmen Tel.: 0231 / 94 32 94 00 E-Mail: kosta@kvwl.de 1/2021 33
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