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01/2021

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Titelthema: Gut gerüstet für den Impfmarathon

FORUM Der beste Lehrer

FORUM Der beste Lehrer ist der letzte Fehler - CIRS-Fälle im medizinischen Alltag sinnvoll nutzen- Der CIRS-NRW Bericht des 4. Quartals 2020 In CIRS-NRW wurden mittlerweile über 2400 interdisziplinäre und interprofessionelle Berichte erfasst. Die Eingabe der Fallberichte ist hilfreich und die professionelle Kommentierung kann der Einrichtung, in der das kritische Ereignis passiert ist, in der Bearbeitung helfen. Damit ist die Wirksamkeit des Systems aber noch lange nicht ausgeschöpft! Was können CIRS-Fälle nützen, wenn man sie einfach mal wieder anschaut? Konkrete Hinweise zur Sensibilisierung • Fehllage Venenverweilkanüle beim Kind vermeiden (Bericht Nr. 211483) • Vermeidung von falschen EKG-Ableitungen aufgrund vertauschter Kabel am Gerät (Bericht Nr. 211669) Lernen aus CIRS-Fällen in Fort- und Weiterbildung Bei der Planung von klinik- und praxisinternen Fortbildungen können z.B. CIRS-Berichte aus dem entsprechenden Fachgebiet einen interessanten Input liefern. Über die Suchfunktion können verschiedene Filtermöglichkeiten und die Freitextsuche ausgewählt werden. (Eine Beispielsuche für die Praxis zum Thema „Impfen“ ist im Kasten rechts aufgeführt). Für die Innere Medizin/Pneumologie könnten zum Thema COPD z.B. die CIRS-Berichte 211534 und 198040 genutzt werden. Sie befassen sich mit der Sauerstoffgabe bei COPD-Patienten und den möglichen Gefahren einer CO2-Narkose. Um solche Gefährdungssituationen in der eigenen Einrichtung zu vermeiden, können auf diese Weise interne Standards je nach Thema überprüft und um die erkannten Aspekte aus den CIRS-Berichten und den Kommentaren ergänzt werden. So kann zum Beispiel der Bericht Nr. 211814 zur Perfusoreinstellung auf mündlichen Zuruf – in dem die mündliche Anordnung „Stell mal auf 25“ zum Ziel hatte, 25ml/h zu infundieren und die interpretiert wurde als 25mg/kg KG/ min, sodass 175ml/h verabreicht worden wären – zur Überprüfung und erneuten Kommunikation der eigenen Abstimmungen zur Perfusoreinstellung genutzt werden. Sensibilisierung für kritische Aspekte Eine Sensibilisierung für kritische Aspekte ist für alle an der Gesundheitsversorgung Beteiligten hilfreich und wichtig. Viele CIRS-Berichte beschreiben sehr konkrete Ereignisse mit Hinweisen zur Vermeidung. In der Kommentierung werden Lösungsmöglichkeiten und gezielte Empfehlungen genannt, die man in der eigenen Einrichtung umsetzen kann – inklusive weiterführender Literatur und Informationsmaterialien für Mitarbeitende und Patienten. Suchfunktion: Thema Impfen in der Praxis Die Freitextsuche nach dem Thema „Impfen“ bei Auswahl „Praxis“ ergibt sieben Ergebnisse: 211601 Falsche Impfung erhalten 115856 Impfung eines minderjährigen Kindes ohne Einverständnis der Eltern 115051 Falsche Impfung 113184 Versehentlich falsche Impfung 111124 Beinahe-Impfung einer Schwangeren 89409 Versehentlich zu viel geimpft 56644 Impfstoff bei Impfung mehrere Kinder verwechselt 14 | 01.2021

FORUM Fragestellungen Sicherheitsbegehung Druckknopfmelder Feueralarm überprüfen, ob diese z. B. durch den Rammschutz von Transportwagen oder Ähnlichem versehentlich ausgelöst werden könnten. (Bericht Nr. 211670) Um Verletzungen zu vermeiden, ist es sinnvoll zu überprüfen, ob die Automatiktüren gekennzeichnet sind, in welche Richtung diese öffnen. (Bericht Nr. 211716) Alle Räumlichkeiten überprüfen, ob die Türen im Notfall nach außen geöffnet werden können, um zu vermeiden, dass ein bewusstloser Patient im Notfall die Tür verlegt (z. B. in Umkleidekabinen). (Bericht 211979) CIRS-Fälle für eigene Checklisten nutzen CIRS-Berichte können gezielt zur Erstellung und Ergänzung eigener Checklisten genutzt werden. Anregungen können aufgegriffen und eigene Ideen daraus entwickelt werden. Vor der Planung einer Begehung zu Sicherheitsthemen ist es in jedem Fall lohnenswert, die CIRS-Berichte entsprechend zu filtern und zu sichten, um kritische Situationen, die in anderen Einrichtungen bereits aufgetreten sind, gar nicht erst aufkommen zu lassen (Beispiele sind im Kasten links aufgeführt). Jeder einzelne Fall bzw. jede einzelne Meldung hat das Potenzial, dieselben oder ähnliche kritische Situationen in der eigenen Einrichtung zu vermeiden. Um den Austausch auf www.cirs-nrw.de zu fördern, möchten wir zum Kommentieren der Fallberichte aufrufen, denn jede Anregung und jeder Hinweis kann dazu beitragen, die Patientensicherheit zu fördern. Für die CIRS-NRW-Gruppe: Anke Follmann, Ärztekammer Westfalen-Lippe Miriam Mauss, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Judith Singer, Ärztekammer Nordrhein Kay Winkler-Parciak, Rheinland Klinikum Neuss GmbH - Lukaskrankenhaus Neuss Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V: Nachweiszeiträume wegen der Corona-Pandemie zum vierten Mal verlängert Die Zeiträume für den Nachweis der fachlichen Fortbildung werden für Ärzte und Psychotherapeuten aufgrund der Corona-Pandemie um ein viertes Quartal bis zum 31. März 2021 verlängert. Das Bundesministerium für Gesundheit hat einer entsprechenden Anfrage der KBV zugestimmt. Diese Verlängerung gilt auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden. Deshalb sind die Honorarkürzungen für die Quartale II/2020 – I 2021 ausgesetzt und die Nachholzeiträume verlängert. Nicht-ärztliche Praxisassistenten: Sonderregelung verlängert bis 31. März 2021 Die Partner des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ärzte) haben sich aufgrund der Corona-Pandemie auf eine Verlängerung der Sonderregelungen für nichtärztliche Praxisassistenten (NäPA) verständigt. Die Sonderregelungen für NäPA in Ausbildung (vgl. praxisintern Heft 8/2020) und die Frist zum Nachweis der Refresher-Fortbildung für die NäPA wurden jeweils um ein Quartal bis zum 31. März 2021 verlängert. Die Sonderregelung ermöglicht es den KVen, die Genehmigung für die NäPA auch zu erteilen, wenn nachgewiesen wird, dass mit der Fortbildung zur NäPA bereits begonnen wurde und der voraussichtliche Abschluss der Fortbildung bis zum 31. März 2021 erfolgt. Zudem kann bei bereits erteilten Genehmigungen die Frist für den Nachweis der Refresher-Fortbildung um neun Monate verlängert werden, sofern die Drei-Jahres-Frist für die Wahrnehmung des Refresher-Kurses im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. März 2021 endete beziehungsweise endet. 01.2021 | 15

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