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ePaper_KVWL kompakt + praxis intern_Dezember 2024

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ePaper_KVWL kompakt + praxis intern_Dezember 2024

12/20248Stichwort

12/20248Stichwort HTML-CodeDer HTML-Code ist ein für Menschen lesbarer,in einer Programmiersprachegeschriebener Text, der von einem Browserals Webseite angezeigt werden kann.Der HTML-Code ist sozusagen die Kernsprachedes World Wide Webs.In diesem Fall ermöglicht dieser Code,wenn er im Backend bzw. AdminbereichIhrer Praxishomepage eingebunden ist,dass auf Ihrer Website der Button „Akuttermin?“erscheint und dieser mit einemLink bzw. Ihrer Praxisidentität verbundenist.Akutfall und dringenderTerminfall: Was ist was?• Akutfälle sind kurzfristig verfügbareBehandlungstermine, die der Patientinnerhalb von 24 Stunden nach Kontaktaufnahmemit der Terminservicestellewahrnimmt.• Wichtig: Den akuten Behandlungsbedarfstellen die Mitarbeiter des Patientenservice116117 über die strukturiertemedizinische Ersteinschätzung (SmED)zu Beginn des telefonischen Patientenkontaktesfest – oder die Patientenübernehmen das selbst online über dasPatienten-Navi.• Terminfälle mit einem Dringlichkeitscodewerden im Gegensatz dazu ineinem Zeitkorridor von einem bis 35Tage vermittelt.• Auch bei TSS-Terminfällen können extrabudgetäreZuschläge zur Versicherten-,Grund- oder Konsiliarpauschalemit gestaffelten Zuschlägen bis zu 100Prozent abgerechnet werden. Es werdenalle Leistungen der Arztgruppe imQuartal bei einem Versicherten (Arztgruppenfall)in voller Höhe vergütet.Entsprechende Anleitungen finden Sie imInternet über www.116117-termine.de oderauf der Webseite der KVWL im Bereich derTSS.Wählen Sie bitte bei der Angabe von freienAkutfall-Terminen immer die Dringlichkeiten„Akut“ und „Dringend“ aus. Auf dieseWeise können die TSS-Mitarbeiter die eingestelltenTermine möglichst effizient vergeben.Die Mitarbeiter der TSS unterstützen Siebei der Gestaltung Ihres Terminprofils undberaten Sie gern bei der Verwaltung IhrerTerminkapazitäten. Nehmen Sie Kontaktauf über Tel.: 0231 / 9432 – 9445 oder perE-Mail an tss@kvwl.deUnterstützen Sie die Arbeit der TSSund melden Sie bitte freie Termine zurVermittlungGerade bei den Akutfall-Terminen ist der Bedarfan freien Kapazitäten groß – vor allem inden Bereichen Allgemeinmedizin, Pädiatrie,Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Gynäkologie,Orthopädie, Urologie, Haut- und Geschlechtskrankheitenund Augenheilkunde.Und bitte beachten Sie, wenn Sie selbst fürIhre Patienten einen dringenden Vermittlungscodeausstellen, dies nur in medizinischbegründeten Fällen zu tun und nicht beiBagatell- oder Routineuntersuchungen. Sohelfen Sie dabei, die vorhandenen Terminkontingenteeffizient zu nutzen. vity

„Eine Win-Win-Situation für Patientenund Praxen“Statement von Dr. Rolf Englisch, Facharzt fürGynäkologie aus Bielefeld, außerdem Mitgliedder KVWL-Vertreterversammlung, Vorsitzenderim HVM-Ausschuss der KVWL und 2. stellv. Vorsitzenderder KBV-Ver treterversammlungEine sinnvolle und zielgerichtete Patientensteuerungentlastet sowohl den ambulanten als auchden stationären Versorgungsbereich nachhaltig.Aus diesem Grund setze ich mich aus vollerÜberzeugung bereits seit langem dafür ein, dasLotsen unserer Patienten in die passende Versorgungsebenekontinuierlich zu verbessern.Neben der Vermittlung durch den Hausarzt undder telefonischen Inanspruchnahme der 116117steht uns niedergelassenen Vertragsärzten und-psychotherapeuten mit dem Akuttermin-Buttonauf unseren Praxis-Webseiten ab sofort eineweitere Möglichkeit der Terminvermittlung zurVerfügung.Über diesen Weg können wir unsere Akutpatientenstrukturiert in die richtige Versorgungsebeneleiten und ihnen somit so schnell wiemöglich helfen. Und wir können auf diese Weisedie gesetzlich vorgesehenen extrabudgetärenZuschläge für unsere Praxen generieren. Weitererpositiver Nebenaspekt: Mit dem Akuttermin-Button auf unseren Webseiten entlasten wir dietelefonische Inanspruchnahme unserer Praxenund der 116117. Eine echte Win-Win-Situation füruns und unsere Patienten.Auch in Zukunft wird uns alle das Thema Patientensteuerungbegleiten. Und dafür hat die KBV-Vertreterversammlung in ihrer jüngsten Sitzungam 6. Dezember 2024 die Weichen gestellt undForderungen an die neu zu wählende Bundesregierungformuliert. Zu diesen Forderungenzählen unter anderem:eine Patientensteuerung, die sich nach medizinischenErfordernissen der Patientinnenund Patienten bemisst;für die Vermittlung dieser Inanspruchnahme(§ 75 Abs. 1a und 1b SGB V) resultierenderTermine, die verbindliche Anwendung eineseinheitlichen Ersteinschätzungsverfahrens,das für die Bestimmung der Behandlungsdringlichkeitund der angemessenen Versorgungsebenegeeignet ist,Verbindlichkeit und Mitverantwortungder Versicherten undeine Vorhaltefinanzierung sowie eine vollständigeFinanzierung der Leistungen, um einendiskriminierungsfreien Zugang für alle gesetzlichVersicherten zu gewährleisten.12/20249

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