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ePaper KVWL kompakt + praxisintern Oktober 2025

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ABRECHNUNGGlossarKürzelBAEBMG-BAGOPKBVMGVOPSSNRBegriffBewertungsausschussEinheitlicherBewertungsmaßstabGemeinsamerBundesausschussGebührenordnungsposition(en)KassenärztlicheBundesvereinigungmorbiditätsbedingteGesamtvergütungOperationen- undProzedurenschlüsselSymbolnummerZahlungstermineZahlung Quartal AusführungstagRestzahlung 2/2025 24. Oktober 20251. Abschlagszahlung 4/2025 14. November 20252. Abschlagszahlung 4/2025 10. Dezember 20253. Abschlagszahlung 4/2025 15. Januar 2026Restzahlung 3/2025 26. Januar 2026Der Abrechnungsbescheid für das Quartal 3/2025 ist für Sie ab dem 21.Januar 2026 im Mitgliederportal über die Kachel „Honorarunterlagen“einsehbar, der postalische Versand dieser Unterlagen erfolgt am selbenTag.Bei Fragen zu Ihren Zahlungen oder den Terminen wenden Sie sich bittean das Team Arzt- und Kassenfinanzservices: Tel. 0231/94 32 30 30.Vergütung der HIV-Präexpositionsprophylaxeweiterhin extrabudgetärDie medikamentöse HIV-Präexpositionsprophylaxe(PrEP) für Versichertemit einem substanziellen HIV-Risikowird bis vorerst 31. Dezember 2027weiterhin extrabudgetär - und damitin voller Höhe - vergütet. Darauf habensich die KBV und der GKV-Spitzenverbandim Bewertungsausschuss(805. Sitzung) verständigt.Die weiteren Details des Beschlussesfinden Sie auf der Internetseite desBA.Abgabetermin der Quartalsabrechnung 4/2025Der späteste Termin für die Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung 4/2025 istFreitag, 9. Januar 2026Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Abgabe der Quartalsabrechnungzu Honorarabzügen führen kann (vgl. Abrechnungsrichtlinien).Sie können uns Ihre begleitenden Unterlagen zur Quartalsabrechnungmit der Post oder einem anderen Dienstleistungsunternehmen zusenden.Alternativ stehen Ihnen diese Informationen immer aktuell auf unsererWebseite zur Verfügung.Richtigstellung zur FeNO-MessungIn unserer letzten Ausgabe von praxis intern haben wirSie über den Beschluss des Bewertungsausschusses in der801. Sitzung zur Anpassung der ersten Anmerkung der GOP04538 EBM und 13678 EBM informiert. Darin war leider eineveraltete Angabe enthalten:Dupilumab wird als Add-on-Erhaltungstherapie bei schweremAsthma mit Typ-2-Inflammation nicht nur bei Erwachsenenund Jugendlichen ab zwölf Jahren, sondern auch beiKindern ab sechs Jahren angewendet.Die Anwendung erfolgt bei Erwachsenen und Jugendlichenab zwölf Jahren, wenn die Erkrankung trotz hochdosierterinhalativer Kortikosteroide und eines weiteren zur Erhaltungstherapieangewendeten Arzneimittels unzureichendkontrolliert ist. Bei Kindern ab sechs Jahren erfolgt dieAnwendung, wenn das schwere Asthma mit Typ-2-Inflammationtrotz mittel- bis hochdosierter inhalativer Corticosteroide(ICS) plus einem weiteren zur Erhaltungstherapieangewendeten Arzneimittel unzureichend kontrolliert ist.10.2025 | 3

ABRECHNUNGFluoreszenzangiographie: Bewertungsanpassung undneue Kostenpauschale ab 1. Oktober 2025Der BA hat in seiner 807. Sitzung die Aufnahme einer neuen Kostenpauschale in den Abschnitt 40.11 des EBM beschlossen:GOP Leistungsbeschreibung Bewertungin Euro40682 Kostenpauschale für den Teststoff Indozyaningrün bei Durchführung einer fluoreszenzangiographischenUntersuchung im Zusammenhang mit der Leistung entsprechend den GOP 06331oder 06332.72,31Die Abrechnung setzt eine medizinische Begründung derNotwendigkeit der Verwendung von Indozyaningrün voraus.Darüber hinaus ist die Kostenpauschale 40682 je Praxisnur bis zu einer Anzahl in Höhe von 5 Prozent der Gesamtanzahlder abgerechneten GOP 06331 und 06332 EBMberechnungsfähig.Zum HintergrundBei der Fluoreszenzangiographie werden Fluorescein-Natriumoder Indozyaningrün intravenös injiziert, um dieBlutgefäße des Augenhintergrundes sichtbar zu machen.Im EBM erfolgt die Vergütung durch die GOP 06331. Darüberhinaus ist die Fluoreszenzangiographie auch im obligatenLeistungsinhalt der GOP 06332 EBM enthalten, da auchbei einer photodynamischen Therapie mit Verteporfin eineFluoreszenzangiographie notwendig ist. In den GOP 06331und 06332 EBM sind bisher die Kosten für beide Teststoffeenthalten, wobei die Anwendung des Teststoffs Indozyaningrünim Vergleich zu Fluorescein-Natrium wesentlichkostenintensiver ist. Auch kommt Indozyaningrün nur inganz speziellen Fällen und somit wesentlich seltener zurAnwendung.Vor diesem Hintergrund haben sich GKV-Spitzenverbandund KBV im BA darauf verständigt, eine neue Kostenpauschalefür den Teststoff Indozyaningrün in den EBM aufzunehmen.Zudem erfolgt eine Bewertungsanpassung der GOP 06331und 06332 EBM aufgrund der gestiegenen Preise für denTeststoff Fluorescein-Natrium.Die weiteren Details entnehmen Sie der schriftlichen Beschlussfassungdes BA.4 | 10.2025

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