VERORDNUNGWirkstoff / Präparat Indikation / Anwendungsgebiet ERGEBNISBelzutifanWelireg ®Von Hippel-Lindau-Syndrom(VHL)-assoziierte Tumoren, beiErwachsenen.Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.PirtobrutinibJaypirca ®Neues Anwendungsgebiet: Chronischelymphatische Leukämie(CLL), rezidiviert oder refraktär,Monotherapie, bei Erwachsenen.Es wurden zwei Patientenpopulationen mit jeweils einerSubpopulation.a) Erwachsene mit rezidivierter oder refraktärer chronischerlymphatischer Leukämie (CLL), die zuvor mit einemBruton-Tyrosinkinase-Inhibitor (BTKi) und nicht mit einemB-Zell-Lymphom-2-(BCL-2)-Inhibitor behandelt wurden.Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.b1) Erwachsene mit rezidivierter oder refraktärer chronischerlymphatischer Leukämie (CLL), die zuvor miteinem Bruton-Tyrosinkinase-Inhibitor (BTKi) und mit einemBZell-Lymphom-2-(BCL-2)-Inhibitor behandelt wurden undfür die Idelalisib + Rituximab oder Bendamustin + Rituximabdie geeignete individualisierte Therapie darstellt.Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.b2) Erwachsene mit rezidivierter oder refraktärer chronischerlymphatischer Leukämie (CLL), die zuvor miteinem Bruton-Tyrosinkinase-Inhibitor (BTKi) und mit einemBZell-Lymphom-2-(BCL-2)-Inhibitor behandelt wurden undfür die Venetoclax + Rituximab die geeignete individualisierteTherapie darstellt.Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.Lisocabtagen maraleucelBreyanzi ®Neues Anwendungsgebiet:follikuläres Lymphom, nach ≥ 2Vortherapien, bei Erwachsenen.Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum SchwangerschaftsabbruchBeschluss:Im Abschnitt „B Empfängnisregelung" wird in Nummer 13 nach dem Satz „Dies gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva,soweit sie ärztlich verordnet werden.“ der folgende Satz eingefügt:„Der Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, die ärztlich verordnet werden, besteht für Versicherte ohneAltersbeschränkung, wenn Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung vorliegen.“10.2025 | 7
VERORDNUNGImpfstoffe richtig verordnenWann werden Impfstoffe alsSprechstundenbedarf verordnet?Impfungen, die gemäß Schutzimpfungs-Richtliniezur Grundimmunisierung,als Standard- oder Indikationsimpfunggelten, oder für die eineberufliche Indikation vorliegt, werdenin Westfalen-Lippe als Leistung dergesetzlichen Krankenversicherungengrundsätzlich über den Sprechstundenbedarfbezogen. Dabei sind dieHinweise der Schutzimpfungs-Richtliniezu beachten. Impfstoffe, von denenim Einzelfall deutlich weniger alszehn Dosen pro Jahr verimpft werden,können auch als Einzelampullen überden Sprechstundenbedarf bezogenwerden.Seit April 2024 gilt ein neues Institutionskennzeichenfür den Sprechstundenbedarf:IK 103 511 106, VKNR 18896Der an LP.8.1 angepasste CO-VID-19-Impfstoff Comirnaty® vonBioNTech/Pfizer wird weiterhin vomBund für alle Versicherten (GKV undPKV) zur Verfügung gestellt. Daherist hier wie gehabt das Bundesamt fürSoziale Sicherung (BAS, IK 103609999)der Kostenträger. Ein Bezug der CO-VID-19 Impfstoffe über den Sprechstundenbedarfist nicht möglich.Was gilt bei Reiseimpfungen?Impfungen für private Auslandsreisensind grundsätzlich keine Kassenleistung,hier wird der Impfstoff privatverordnet und die Impfleistung privatabgerechnet. Ausnahmen bei Reiseimpfungensind beruflich bedingteAuslandsreisen mit Indikation nachSchutzimpfungs-Richtlinie. Nur indiesen Fällen wird der Impfstoff überden Sprechstundenbedarf bezogen.Zusätzlich übernehmen einige Krankenkasseneinige Impfungen als Satzungsleistung,zum Beispiel für privateAuslandsreisen oder HPV-Impfungenbei Personen über 18 Jahre.Diese sind auf einer separaten Übersichtzu finden. Bei Satzungsimpfungenwerden die Impfstoffe patientenbezogenauf einem Muster 16 zuLasten der jeweiligen Krankenkasseverordnet.In Fällen, in denen weder eine Indikationnach Schutzimpfungsrichtliniebesteht, noch eine Satzungsleistungvereinbart wurde, kann der Impfstoffnur privat verordnet werden.Die aktuelle Schutzimpfungs-Richtliniefinden Sie auf der Seite des gemeinsamenBundesausschusses (G-BA).Die Übersicht der zusätzlich vereinbartenSatzungsimpfungen finden Sieauf unserer Internetseite zur Impfvereinbarung.Weitere Informationen zur CO-VID-19-Impfung finden Sie ebenfallsauf unserer Internetseite.8 | 10.2025
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