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ePaper KVWL kompakt + praxisintern Oktober 2025

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Die elektronische

Die elektronische Patientenakteist bundesweit gestartet:Das müssen Sie jetzt wissen!Ihre wichtigsten Fragen und Antworten ausder ePA-Tour Sommer 2025 in der Übersicht10/20256Mehr als 3.000 Teilnehmer von Juli bisOktober, ein konstruktiver Austausch undjede Menge Tipps und Tricks: Die ePA-Tour Sommer 2025 der KVWL hat dasBefüllen der elektronischen Patientenakte (ePA) indie Regionen und in Ihren Praxisalltag geholt – seitdem 1. Oktober 2025 ist die ePA flächendeckend imLive-Betrieb.Anke Richter-Scheer, stellvertretende Vorstandsvorsitzendeder KVWL: „Die Zahlen sprechen fürsich. Wir haben mit diesem Informationsangebot(s. auch KVWL kompakt 8/2025 Seite 12 ff.)den Nerv der Mitglieder getroffen. Als KVWL istes uns nicht nur wichtig, die niedergelassenenVertragsärzte und -psychotherapeuten umfassendzu informieren, sondern auch immer wieder dengemeinschaftlichen Dialog zu suchen. Und dabeiist eines klar geworden: Die Digitalisierung imGesundheitswesen wird gewiss nicht an der fehlendenBereitschaft der niedergelassenen Kolleginnenund Kollegen scheitern.“Was aber heißt das konkret? Wie kann die Bereitschaftzum digitalen Arbeiten für den Umgang mitder ePA genutzt werden? Was gilt es zu beachten,welche Befugnisse haben die Patienten und werhat wann Einsicht in welche Daten in der ePA?Sie haben im Rahmen der ePA-Tour Sommer 2025gefragt, unsere Experten haben geantwortet – undan dieser Stelle geben wir Ihnen noch einmal einenÜberblick über die wichtigsten Fragen und Antwortender Tour-Veranstaltungen:

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)und was ist ihr Nutzen?► Die ePA ist eine versichertengeführte Akte undersetzt nicht die Behandlungsdokumentation inder Praxis oder die innerärztliche Kommunikation(z. B. den Versand von Arztbriefen per Kommunikationim Medizinwesen (KIM)).► Die ePA enthält Daten, die für die Mit- und Weiterbehandlungrelevant sind und kann somit dieBehandlung unterstützen.Wie können Patienten die ePA nutzen und isthierfür eine ePA-App notwendig?► Die Krankenkassen legen automatisch für alleVersicherten die ePA an, wenn diese dem nichtwidersprochen haben (eine schriftliche Zustimmunghierzu ist weder bei der Krankenkassenoch in der Praxis notwendig).► Die Nutzung der ePA-App ist nicht zwingenderforderlich. Leistungserbringer haben auchZugriff, wenn der Patient die ePA-App nichtnutzt und seine Daten somit nicht einsehen undverwalten kann; gewisse Einstellungen könnendie Krankenkassen für ihre Patienten umsetzen;teilweise können bereits auch ePA-Desktop-Versionenam Computer genutzt werden.Wann nehmen Praxen Einsicht in die ePA undist das Lesen aller enthaltenen Informationennotwendig?► Es besteht keine Verpflichtung zur anlasslosenEinsichtnahme: Gründe zur Einsichtnahmekönnen sich im Patientengespräch ergeben,Grundlage der Behandlung bleibt das Anamnesegespräch.► Bei vorhandenem Zugriff können Praxen Datenaus der ePA in ihre eigene Behandlungsdokumentationherunterladen (diese gehen auchnach späterer Löschung in der ePA nicht verloren;durchgeführte Aktionen werden in der ePAprotokolliert, der Patient kann diese Protokolleeinsehen).Womit müssen Sie die ePA befüllen, könnenauch Bilder eingestellt werden und darf das Befüllendelegiert werden?► Sie befüllen die ePA mit Arztbriefen, Laborbefundenselbstbeauftragten Laboranalysen,Befundberichten aus bildgebender Diagnostik,nicht-/invasiven sowie konservativen/chirurgischenMaßnahmen und auf Wunsch weiterenDaten (z. B. elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung);Sie müssen keine Arztbriefeund Befundberichte nur für die ePA erstellen;interne Notizen und Stundenprotokolle müssenSie ebenfalls nicht einstellen.► Aktuell können keine Bilddateien (z. B. JPEG,DICOM-Dateien) in die ePA eingestellt werden.Bilder, die in einem Befundbericht (im PDF/A-Format) enthalten sind, können mit diesemeingestellt werden (die maximale Größe je Dokumentist auf 25 MB begrenzt).10/20257

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