10/20258► Voraussetzungen für eine Befüllung: Die Datensind für die Nach- und Mitbehandlung relevant,wurden selbst erhoben (keine Befunde andererLeistungserbringer, Ausnahme Laborbefund),stammen aus der aktuellen Behandlung (keinealten Befunde), liegen in elektronischer Formvor (keine Verpflichtung zum manuellen Umwandelnvon Dokumenten in PDF/A) und esliegt kein Widerspruch des Patienten vor (beiWiderspruch nehmen Sie keine Pflichtbefüllungvor, Sie müssen allerdings den Widerspruch desPatienten in der Behandlungsdokumentationprotokollieren).► Sonderfälle: Zum Einstellen von Ergebnissen genetischerAnalysen/Untersuchungen ist eine gesonderteEinwilligung des Patienten notwendig;es erfolgt keine Befüllung bei unter 15-Jährigen,wenn therapeutische Gründe dagegensprechenoder das Wohl des Kindes/Jugendlichen gefährdetwerden könnte.► Sie können die Befüllung der ePA auch an IhreMedizinischen Fachangestellten delegieren.Worüber und wie informieren Sie Ihre Patienten?► Informieren Sie Ihre Patienten mündlich, schriftlichoder mit einem Praxisaushang (z. B. demder KBV) darüber, dass die ePA befüllt wird, einAnspruch auf eine Befüllung mit weiteren Datenerfolgen kann und dem Hochladen von sensiblenDaten (z. B. psychische Erkrankungen, sexuellübertragbareErkrankungen, Schwangerschaftsabbrüche)widersprochen werden kann; eineneue Datenschutzerklärung ist nicht erforderlich.Wie kann ausgeschlossen werden, dass sensibleInformationen in der ePA landen?► Versicherte können bei der Krankenkasse derePA gesamt oder auch über die ePA-App demePA-Zugriff einzelner Praxen, Krankenhäuseroder Apotheken widersprechen; Patienten könnenInhalte auch verbergen oder löschen.► Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet,Abrechnungsdaten (inkl. in der Abrechnungenthaltener Diagnosekodes) in die ePA einzustellen(diese sind aktuell zum Teil für alle Leistungserbringermit Zugriff sichtbar), in der elektronischenMedikationsliste (eML) erscheinenautomatisch alle per E-Rezept verordneten Medikamente;beides kann ggf. sensible Informationenbeinhalten; Versicherte können bei derKrankenkasse dem Einstellen von Abrechnungsdatenund der eML widersprechen oder per ePA-App beides (jeweils als Ganzes) verbergen.An wen können Sie sich bei Fragen zur oderProblemen mit der ePA wenden?► Sie können den Support Ihres Praxisverwaltungssystemsoder die KVWL (Service-Center:Tel.: 0231 / 94 32 10 00, E-Mail: Service-Center@kvwl.de; Mitgliederberatung: Tel.: 0231 / 94 3239 90, E-Mail: Mitgliederberatung@kvwl.de)kontaktieren.Alles rund um das Thema ePA können Sie auch aufunserer Internetseite nachlesen, die Seite wirdkontinuierlich aktualisiert.
10/2025Foto: Thomas ByczkowskiMit Verachtungoder mit Menschen?9Mit Menschen.Gemeinsam mit Ihnen verhilft Misereor den Überlebendender Dammbrüche in Brasilien zu ihrem Recht.Mehr erfahren: misereor.de/mitmenschen
Laden...
Laden...