Inhalt66 Therapieansätze beim Post-COVID-Syndrom14 Interview mit dem Internisten und Kardiologen Dr. med. JochenSchuler, Mitherausgeber von Der Arzneimittelbrief1616 Engagement und Gestaltungswille: Darauf kommt es jetzt an!Traditioneller KVWL-Neujahrsempfang Anfang Februar imÄrztehaus Dortmund20 Darmkrebs: Frühes Erkennen rettet LebenSTANDARDSNr. 2 | 27. Februar 2025mit praxisrelevanten Informationen2 Impressum4 Kurznachrichten2/20252ImpressumHerausgeberinKassenärztliche VereinigungWestfalen-LippeRobert-Schimrigk-Straße 4 — 644141 DortmundTel.: 0231 / 94 32 0RedaktionsausschussDr. med. Dirk Spelmeyer (verantw.)Dr. med. Volker SchrageRedaktionKassenärztliche VereinigungWestfalen-LippeStabsbereich KommunikationMichael Hedergott (vity)Claudia Rembecki (ClR)Martin Steinberg (-ms)Stefan Kuster (sk)Daniel Müller (DM)E-Mail: redaktion@kvwl.deLayoutDominik BeckerBildnachweisTitelseite © KVWL /Seite 2 © KVWL /Seite 3 © Lars David Neill /Februar 2025
Praxisteams schützen - jetzt!Die Arzt-Patienten-Beziehunglebt von der Nähe. Wo immerÄrzte oder PsychotherapeutenMenschen untersuchenund behandeln, müssen sie sehen,tasten, fühlen und ungestört miteinandersprechen. Zu dieser von Vertrauengestützten, professionellenIntimsphäre gibt es keine gleichwertigeAlternative. Vor diesem Hintergrundzerstören verbale Aggressionenund körperliche Gewalt nichtnur eine Beziehung zwischen Arztund Patient, sondern viel mehr: DenPatienten werden Schutzräume genommen,in denen sie sich mit ihrenKrankheiten und Beschwerden gutaufgehoben fühlen; den Ärzten undTherapeuten droht nicht wenigerals der Wegfall ihrer Arbeitsgrundlage.Und ganz explizit wollen wir andieser Stelle auch die Praxisteamserwähnen. Denn das, was sich dieMitarbeiterinnen in den Praxen beinahetäglich anhören müssen, hatlängst das Maß des Erträglichenüberschritten!In Ostwestfalen ist Ende Januar einhausärztlich tätiger Kollege voneinem Patienten krankenhausreifgeschlagen worden. Oft wird insolchen Fällen die Verrohung derGesellschaft beklagt; die mangelndeFrustrationstoleranz oder die zunehmendeIch-Bezogenheit vielerMenschen. Das ist alles nicht falsch,lässt die Praxisteams allerdings mitder Frage allein, wie sie sich vorsolchen Angriffen schützen können.Und bei näherer Betrachtung mussman zu der bitteren Erkenntniskommen: Dies ist kaum möglich.Niemand möchte Panzerglaswände,Sicherheitspersonal oder Überwachungskamerasin seiner Praxis.Wir wollen auch kein Selbstbehauptungsseminarim Medizinstudiumoder Kampfsporttraining in derMFA-Ausbildung. Das wäre das Endeeiner zugewandten und vertrauensvollenMedizin.Völlig zurecht hat der Gesetzgeberdie Vorschrift zum „Widerstandgegen Vollstreckungsbeamte“ imStrafgesetzbuch durch den Paragrafen115 StGB erweitert. Dieser stelltden „Widerstand gegen oder tätlichenAngriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamtengleichstehen“unter Strafe. Dazu gehören zumBeispiel Mitarbeiter der Feuerwehr,des Rettungsdienstes oder auchjene der Notaufnahme eines Krankenhauses.Als KVWL fordern wirganz entschieden, auch die Teamsder niedergelassenen Arzt- und Psychotherapiepraxenunter den besonderenSchutz des Strafgesetzbucheszu stellen!Wenn einige Gewalttäter nicht malmehr den Schutz der Anonymitätsuchen, könnte das bei entsprechendenDelikten im Umfeld einer Arztpraxisein großer Vorteil sein. Dennoft sind die Personalien dieser Täterbekannt. So könnte man schon frühintervenieren, wenn jemand durchBeleidigungen oder Drohungen auffällt,damit es gar nicht erst zu körperlichenÜbergriffen kommt.Auch wenn uns die zunehmendeVerrohung oft sprachlos macht – tatenlosdarf sie uns nicht machen!2/20253Dr. med. Dirk Spelmeyer,VorstandsvorsitzenderDr. med. Volker Schrage,stellv. Vorstandsvorsitzender
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