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VERTRÄGEDMP Diabetes: Neues Schulungs- und Behandlungsprogramm„SPECTRUM“ ab Februar 2025Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat das Schulungs-und Behandlungsprogramm „SPECTRUM“ zur kontinuierlichenGlukosemessung für erwachsene Patienten mitTyp 1 und Typ 2 Diabetes zugelassen. Die KVWL hat sichdaher gemeinsam mit den Kassen darauf geeinigt, das Schulungsprogramm„SPECTRUM“ in die Anlage 18 (Patientenschulungen)des DMP Diabetes aufzunehmen.Ab dem 1. Februar 2025 kann „SPECTRUM“ von DiabetologischenSchwerpunktpraxen (Anlage 1a DMP Diabetes) oderdiabetologisch besonders qualifizierten Ärzten (Anlage 1bDMP Diabetes) durchgeführt und abgerechnet werden. Voraussetzunghierfür sind ein Antrag sowie der Nachweis desSchulungszertifikats und die anschließende Genehmigungzur Durchführung und Abrechnung dieser Schulung durchdie KVWL. Die neuen Symbolnummern (SNR) für dieSchulung lauten wie folgt:Typ 1-Diabetiker:SPECTRUM Schulungs- und Behandlungsprogrammzur kontinuierlichenGlukosemessung (CGM)für erwachsene Patienten mitDiabetes Typ 16 UE in Gruppen von zwei bis zu maximal fünfPatienten91134 29 EuroEinzelschulungen 91134E 29 EuroNachschulungen 91134N 29 EuroWiederholungsschulungen 91134W 29 EuroPatienten-Schulungsmaterial 91135 9,90 EuroTyp 2-Diabetiker:SPECTRUM Schulungs- und Behandlungsprogrammzur kontinuierlichenGlukosemessung (CGM)für erwachsene Patienten mitDiabetes Typ 26 UE in Gruppen von zwei bis zu maximal fünfPatienten90354 29 EuroEinzelschulungen 90354E 29 EuroNachschulungen 90354N 29 EuroWiederholungsschulungen 90354W 29 EuroPatienten-Schulungsmaterial 90355 9,90 EuroBitte beachten Sie, dass die Schulung nur als Ergänzung zu einem Basis-Schulungsprogramm für DM 1 bzw. DM 2 durchführbarist. Die Schulungsleistung ist am Behandlungstag nicht abrechnungsfähig neben den GOP 03355 und 13360 desEBM. Die aktualisierte Version der Anlage 18 finden Sie auf unserer Internetseite.Vertrag „Willkommen Baby“ der DAK-Gesundheit endetDer Vertrag auf der Grundlage § 140aAbs. 1 SGB V „Willkommen Baby“ überdie besondere ambulante ärztliche Versorgungvon Schwangeren zwischender DAK-Gesundheit, dem Berufsverbandder Frauenärzte e.V. (LandesverbandWestfalen-Lippe) und der KVWL(in Kooperation mit der KVWL ConsultGmbH) wurde seitens der DAK-Gesundheitfristgerecht zum 31. März 2025gekündigt.Somit können ab dem 1. April 2025die teilnehmenden Gynäkologen keineLeistungen (SNR 91631 bis 91635)mehr nach dem Vertrag abrechnen.6 | 02.2025
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