5. WESTFÄLISCHER EVA-TAGEntlastendeVersorgungsassistenzfür EVA/NäPa und die, die es werden wollen, aus haus- und fachärztlichen PraxenSamstag, 22. März 2025 von 9.00 bis 16.30 Uhr, KVWL Dortmund9.00 Uhr Begrüßung9.15 Uhr Versorgung Chronischer WundenCarsten Hampel-Kalthoff, Dortmund, Krankenpfleger, Fachkrankenpfleger für Anästhesie- u. Intensivpflege11.15 Uhr PauseDr. med. Johannes Albert GehlePräsident der ÄKWLDr. med. Volker SchrageStellv. Vorstandsvorsitzender der KVWLElisabeth BorgLeiterin Ressort Fortbildung der ÄKWLJeder Patient ist anders - Wie gehe ich mit unterschiedlichen Patiententypen um?Univ.-Prof. em. Dr. med. Dr. theol. Gereon Heuft, Münster, ehem. Direktor der Klinik für Psychosomatik undPsychotherapie, Universitätsklinikum MünsterVerstärken Sie Ihr Praxisteamkompetente Entlastung durch die qualifizierteEntlastende Versorgungsassistenz (EVA)11.30 Uhr Karrierewege in der Arztpraxis - Medizinische Fachangestellte, Entlastende Versorgungsassistenz, Physician Assistant,Primary Care ManagementDr. med. Volker Schrage, Stellv. Vorstandsvorsitzender der KVWL12.00 Uhr Moderiertes Interview mit einer / einem EVA12.30 Uhr MittagspauseNähere Informationen über dieSpezialisierungsqualifikation unterwww.akademie-wl.de/eva13.30 Uhr SEMINARE NACH WAHLUmgang mit Patientenverfügungen und VollmachtenDr. med. Doris Dorsel, M.A. LL.M., WarendorfHeil- und Hilfsmittel leicht gemacht!Gabriele Webelsiep, EmsdettenGewalt und Übergriffigkeit im Arbeitsalltag der MFAUlrike Damitz, LippstadtPatientensicherheit ist Mitarbeitersicherheit -wenn Behandelnde zum Opfer werden(Second-Victim-Phänomen)Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWLTel.: 0251 929-2225 / -2237 / -2238 oder per Mail fortbildung-mfa@aekwl.deProf. Dr. med. Armin Wunder, Frankfurt am Main16.00 Uhr AbschlussplenumNotfälle in der Praxis- Cardiopulmonale ReanimationMarcus Breyer, MünsterDie digitale Arztpraxis - Videosprechstunde, elektronischeTerminvergabe, ePA, eMP, eAU, DIGAsJakob Scholz, Dortmunddipraxis - Ausstellung „Die digitale Praxis der KVWL“(Parallel stattfindendes Zusatzangebot)ModerationAnmeldung:Dr. med. Hans-Peter Peters, Mitglied des Lenkungsausschusses der Akademie für medizinische Fortbildungder ÄKWL und der KVWL, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses der ÄKWLKontakt:Akademie für medizinische Fortbildungder ÄKWL und der KVWLTelefon: 0251 929 2266E-Mail: fortbildung-mfa@aekwl.deTeilnahmegebühren:€ 199,- Praxisinh. Mitglied der Akademie€ 219,- Praxisinh. Nichtmitglied der Akademie
VERORDNUNGRückwirkende Änderung des SSB-SachverzeichnissesIm Sprechstundenbedarfs-Sachverzeichnis ergeben sichrückwirkend zum 1. Januar 2025 redaktionelle Änderungen:► In der Einleitung wird ein Hinweis auf die geltendeHybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung eingefügt. Demnachbleibt der benötigte SSB neben der Hybrid-DRG-Fallpauschalezusätzlich abrechnungs- bzw. bezugsfähig.► Neu aufgenommen wurde der Hinweis, dass Markierungsclipsbei Mamma-Stanzbiopsie keinen SSB darstellen,sondern über Sachkostenpauschalen abgerechnet werden.► Bei den Mitteln zur Myokardszintigraphie wurde derHinweis auf die patientenbezogene Verordnung von Regadenosongestrichen.► In die Liste der zulässigen Rezepturen wurde die Eisenlösungzur Blutstillung aufgenommen.► Bei den Swan-Ganz-Kathetern wurde die abzurechnendeEBM-Ziffer aktualisiert.Das aktuelle Sachverzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite.Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen BundesausschussesIm Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer aktuellen Übersichtzusammengestellt. Zusammenfassungen der G-BA-Begründung eines belegten oder nicht belegten Zusatznutzens, derjeweils zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) sowie daraus abzuleitende wichtige Hinweise zur Verordnung finden Sie onlineunterwww.kvwl.de unter dem Menüpunkt Verordnung/Arzneimittelinformationen.Die vollständigen Beschlüsse mit zusätzlichen Informationen zu den Entscheidungen im Detail finden Sie jeweils auf den Internetseitendes G-BA. Zudem weisen wir immer darauf hin, wenn die KVWL oder die KBV hierzu noch ausführlichere Informationengegeben haben - zum Beispiel im ARZNEIMITTEL-INFOSERVICE (AIS). (Stand: 4. Februar 2025)Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)Die Richtlinie regelt die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte undin ärztlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Die Richtliniekonkretisiert Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage desWirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigungdes allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung.Anlage II: Lifestyle-ArzneimittelNach § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V dürfen Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht,nicht zu Lasten der GKV verordnet werden. Ausgeschlossen sind insbesondere auch Arzneimittel, die zur Abmagerung oder Zügelungdes Appetits oder zur Regulierung des Körpergewichts dienen. Weiterhin nennt das Gesetz Medikamente, die der Raucherentwöhnung,der Verbesserung des Haarwuchses, der Behandlung der erektilen Dysfunktion und der Steigerung der sexuellen Potenz dienen.Da es sich dabei um Arzneimittel handelt, deren Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist, ist jederVerbraucher für deren Finanzierung selbst verantwortlich. Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, Einzelheiten zu diesen Arzneimittelnin der Arzneimittel-Richtlinie zu regeln.SetmelanotidImcivree ®Im Rahmen der Verordnungsausnahme „genetisch bestätigtem Bardet-Biedl-Syndrom“ wird dieAltersangabe „bei Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren“ gestrichen.Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB VDer G-BA hat im letzten Monat die unten aufgeführten Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einerzweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) getroffen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der AM-RL und somit für die GKV verbindlich. Inden nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband mit den Herstellern einen neuen wirtschaftlichen Preis je nach Nutzenbewertungdes Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit Markteinführung, kann also, insbesondere für Indikationenohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich höher sein als der zukünftige verhandelte Preis. (Ist die Nutzenbewertung oderder Verlauf der Preisverhandlungen ungünstig, haben einige Hersteller schon mit Marktrücknahme reagiert.) Bitte informieren Siesich vor der Verordnungsentscheidung genau zur indikationsbezogenen Nutzenbewertung des Arzneimittels und zur Preissituation,und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der Patientendokumentation.10 | 02.2025
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