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KVWL kompakt – Mai 2022

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  • Mfa
  • Praxiszukunftsgesetz
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Titelthema: Kinderschutz: Reden ist Silber, Schweigen keine Option

KVWL

KVWL passt Förderung der Weiterbildung an Förderdauer verlängert, neue Facharztund Zusatzweiterbildungen aufgenommen 5/2022 10 Zur Sicherung der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung fördert die KVWL die allgemeinmedizinische und fachärztliche Weiterbildung gemäß § 75a SGB V. Die KVWL hat die Zeiträume für die Dauer der Weiterbildungsförderung angepasst. Was Sie dazu wissen müssen, fassen wir an dieser Stelle zusammen. Weiterbildung Allgemeinmedizin: ► Die zeitliche Begrenzung der Förderung auf maximal 24 Monate entfällt. Das bedeutet für Sie: Ambulante Weiterbildungs- Zeiträume, die im Sinne der Mindestweiterbildungszeit der WBO anerkennungsfähig sind, können gefördert werden (maximal 48 Monate). Weiterbildung grundversorgende Fachärzte: ► Gefördert werden können anrechnungsfähige Weiterbildungsabschnitte bei konservativ, nicht spezialisiert tätigen Vertragsärzten. Die konservative Tätigkeit wird anhand der Abrechnungsdaten der Weiterbilder objektiv überprüft. ► Insgesamt stehen der KVWL im Bereich der grundversorgenden Fachärzte jährlich rund 200 Förderstellen zur Verfügung. Die Erstgenehmigung wird zunächst für (bis zu) 24 Monate erteilt. Unter Berücksichtigung des verfügbaren Stellenkontingents können zusätzliche ambulante Weiterbildungsabschnitte gefördert werden, sofern sie anerkennungsfähig im Sinne der WBO sind und die Mindestweiterbildungszeit nicht überschreiten. Wird das Maximum der rund 200 zur Verfügung stehenden Förderstellen erreicht, werden Neuanträge gegenüber Folgeanträgen bevorzugt berücksichtigt.

Bitte beachten Sie bei der Weiterbildungs-Förderung folgende Grundsätze: ► Die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bedarf immer einer vorherigen Genehmigung durch die KVWL. ► Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. ► Die Antragsfrist beträgt mindestens acht Wochen. ► Der Förderbetrag für einen ganztags beschäftigten Arzt in Weiterbildung liegt aktuell bei monatlich 5.000 Euro. Der Förderbetrag für eine Teilzeitstelle wird entsprechend dem Umfang der Teilzeittätigkeit anteilig bemessen. Neue Facharztweiterbildungen in die Förderung aufgenommen: ► Ab dem 1. Juni 2022 sind weitere Facharztweiterbildungen in die Förderung aufgenommen, und zwar: ¬ Gebiet Chirurgie (mit Ausnahme Herz- und Thoraxchirurgie) _ FA Allgemeinchirurgie _ FA Gefäßchirurgie _ FA Kinder- und Jugendchirurgie _ FA Orthopädie und Unfallchirurgie _ FA Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie _ FA Viszeralchirurgie ¬ FA Innere Medizin und Rheumatologie ¬ FA Urologie Erstmalig Zusatzweiterbildungen in die Förderung aufgenommen: ► Zwei Zusatzweiterbildungen wurden ebenfalls in die Förderung aufgenommen, sofern die Kompetenz in einer Vertragsarztpraxis erworben wird: „Mit der Ausweitung der Weiterbildungsförderung zeigt die KVWL einmal mehr, dass sie den Finger am Puls der Zeit hat. Wir gehen Versorgungsprobleme schnell und pragmatisch an! Insofern ist es mir auch ein ganz persönliches Anliegen, weitere grundversorgende Facharztgruppen in den Blick zu nehmen und wo es nötig ist, in der Weiterbildung zu unterstützen.“ Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL 5/2022 ¬ Spezielle Schmerztherapie (bis zwölf Monate) ¬ Palliativmedizin (bis sechs Monate) Ab dem 1. Juni 2022 können Förderanträge für diese neu aufgenommenen Facharztweiterbildungen bzw. Zusatzweiterbildungen gestellt werden. Sie haben Fragen zur Förderung der Weiterbildung? Wir haben den Ansprechpartner: Team Nachwuchsförderung und Fördermaßnahmen Tel.: 0231 / 94 32 9402 E-Mail: praxisstart@kvwl.de 11

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