Digital Jetzt: Bundes-Förderprogramm ist auch für Vertragsärzte und –psychotherapeuten interessant 9/2021 30 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt bis Ende 2023 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Unternehmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren. Auch für die Praxen niedergelassener Vertragsärzte und –psychotherapeuten kann dieses Förderprogramm interessant sein und dabei helfen, Digitalisierungsprozesse in Gang zu bringen oder zu unterstützen. Zuschüsse gibt es bei: Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen. Die Förderung beantragen können mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in Prozent der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 31. Dezember eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Ab dem 1. Januar 2022 gelten dann die ursprünglichen Förderquoten (Werte in Klammern). Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) Prozent Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) Prozent Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) Prozent. Grundlegende Voraussetzungen für den Förderantrag Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt. Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben. Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden. Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können. Die Möglichkeit zur Einreichung eines Antrags auf Förderung in „Digital Jetzt“ wird monatlich im Rahmen eines Zufallsverfahrens (Algorithmus-basiertes Zufallsverfahren) bestimmt, das heißt unter allen registrierten Unternehmen werden am 15. des Monats bis zur Erschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel Antragskontingente zugewiesen. Die von den ausgewählten Unternehmen eingereichten Anträge werden dann gemäß der Förderrichtlinie geprüft und bewilligt. Das heißt zufallsbasiert zugewiesen werden nur die Antragskontingente und nicht die einzelnen Anträge oder Bewilligungen. Nicht ausgewählte Unternehmen können im Folgemonat erneut am Zufallsverfahren teilnehmen. Hierzu muss nur die Teilnahme am Zufallsverfahren für den nächsten Monat aktiv bestätigt werden, eine neue Registrierung oder Dateneingabe ist nicht notwendig. Die Registrierung, Bestätigung zur Teilnahme am Zufallsverfahren und Antragstellung sowie alle wichtigen Informationen zur Antragstellung und den Bewilligungsvoraussetzungen sind ausschließlich über das Förderportal „Digital Jetzt“ unter www.digitaljetzt-portal.de möglich. Sie haben Fragen zum Förderprogramm „Digital Jetzt“? Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) E-Mail: digitaljetzt@dlr.de Tel.: 0228 / 38 21 23 15 (montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr). Da die KVWL nicht an dem Förderprogramm beteiligt ist, kann seitens der Körperschaft keine Beratung zu „Digital Jetzt“ angeboten werden. vity
Save the date! Hybridveranstaltung für Praxisabgeber Die erfolgreiche Praxisabgabe Steuern — Betriebswirtschaft — Vermögen Das Seminar wendet sich an Ärzte und Ärztinnen, die mittelfristig an eine Übergabe denken und Hilfestellung für eine planvolle Gestaltung suchen, sowie an Teilnehmer, bei denen eine Praxisveräußerung unmittelbar ansteht. Was muss im Zusammenhang mit der Übertragung beachtet werden, damit dieser Generationswechsel erfolgreich vonstattengeht? Wo liegen die Chancen, wo die Fußangeln und Fallstricke einer Praxisübernahme? Hier setzt das Seminar an: Es liefert das Handwerkszeug, die eigene Situation zu analysieren, mitzudenken und Optionen und Gestaltungsspielräume zu verstehen, damit es zu einer erfolgreichen Praxisübertragung kommt. Die momentane Situation ist gekennzeichnet durch einen Angebotsüberhang. Viele ältere Praxisinhaber möchten ihre Tätigkeit beenden, die junge Generation verhält sich zurückhaltend. Umso wichtiger, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. Es geht um Ihr Lebenswerk und das soll auch beim Generationswechsel Früchte tragen. am 19.11. 2021 online oder vor Ort materieller und ideeller Praxiswert relevante Unterlagen steuerliche Aspekte aktuelle Rechtsprechung Programm/Ablauf ertragliche Übergabegestaltung 14.30 Uhr Anmeldung oder Login 15.00 Uhr Ihr Weg zur Praxisabgabe Referent: Christian Mangold, KVWL 15.30 Uhr Die erfolgreiche Praxisabgabe Steuern — Betriebswirtschaft — Vermögen Referent: Prof. Dr. Vlado Bicanski, Rechtsanwalt und Steuerberater 17.30 Uhr Märkte — Vermögensverwaltung — Steueroptimierte Kapitalanlagen Referent: Mirco Hammerl, apoBank bis 18.00 Uhr In Kooperation mit der apoBank. ANMELDUNG Zur Anmeldung für den 19. November 2021 senden Sie Ihre Kontaktdaten per E-Mail an: veranstaltung@kvwl.de Ansprechpartnerin: Lena Grunwald (SB Kommunikation) Oder melden Sie sich online an unter www.kvwl.de/terminkalender Bei der Anmeldung geben Sie bitte an, ob Sie online oder vor Ort teilnehmen möchten.
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